Änderungen in der Grünabfallentsorgung

Entgegen der Ankündigung stehen die saisonalen Entsorgungsmöglichkeiten für Grünabfälle in diesem Frühjahr nicht zum üblichen Termin bereit.
Die Grünabfallannahmestellen und Grüncontainerstandplätze werden voraussichtlich erst am 20. April eingerichtet. Eine nochmalige Terminverschiebung kann aber nicht ausgeschlossen werden.
Das Abkippen von Grünabfällen bzw. das Abstellen von Säcken in der Landschaft einschließlich auf den Flächen, die zum Abstellen der Grüncontainer genutzt werden, gilt als Ordnungswidrigkeit.
Grünabfälle sind vorrangig über die Biotonne und/oder die Eigenkompostierung zu entsorgen. Das ist gerade jetzt wichtig, da Kontakte mit anderen Menschen vermieden werden sollen.
Auch das Liegenlassen von Grünabfällen an geeigneter Stelle im eigenen Garten ist möglich und sollte in dieser Situation bei Bedarf vorrangig genutzt werden.
Das Abgeben von Grünabfällen ist zurzeit nur auf zwei Wertstoffhöfen möglich:
Bis zum 31. März
Wertstoffhof Eugen-Richter-Straße 26 und Wertstoffhof Lobensteiner Straße 1
Ab 01. April
Wertstoffhof Eugen-Richter-Straße 26
Werstoffhof Deponiegelände Stotternheimer Chaussee 50
Wenn möglich, sollte jedoch von einer Fahrt zum Wertstoffhof abgesehen werden. Unnötige Kontakte sich auch hier zu vermeiden.
Auf den Wertstoffhöfen ist mit langen Wartezeiten zu rechnen, da Einzelabfertigungen durchgeführt werden, um die Ansteckungsgefahr zu verringern. Bitte halten Sie Abstand zum Personal.
Weitere Infos unter www.efurt.de
www.standtwerke-erfurt.de
Bitte haben Sie Verständnis für all diese Maßnahmen und bleiben Sie gesund

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