Der Ortsteilrat informiert…

…aus der öffentlichen Sitzung des Ortsteilrates vom 13.05.2013

Vertreter der SWE GmbH/Technik und Service informierten über die Trassenführung einer Starkstromleitung durch den Ortsteil zur Erschließung der knv Logistik. Geplant ist diese Baumaßnahme zwischen Juni und November 2013. Die Maßnahme erfolgt in einzelnen Bauabschnitten. (Bauplan liegt im Bürgerhaus aus.) Betroffene Anwohner werden über das Tiefbau- und Verkehrsamt informiert.

 

Vertreter der Stadtverwaltung informierten über die in Erarbeitung befindliche Feldwegesatzung. Diese Regelung betrifft die Nutzung von Feldwegen, welche sich im kommunalen Eigentum befinden. Bisher waren die Ortsteilräte in die Erarbeitung dieser Satzung nicht eingebunden. Der Ortsteilrat Gispersleben konnte im Gespräch erreichen, dass ihm die Möglichkeit eingeräumt wird, nach Kenntnis des Entwurf eventuelle Änderungswünsche fristgerecht an das Fachamt zu übergeben.

 

Beschlussfassung:

Die Herausgabe der Ortszeitung „Gispi-Journal“ sowie die Pflege/Aktualisierung der Internetseite www.gispi.de werden finanziell unterstützt-

 

 

Das Maifeuer war in diesem Jahr wieder gut besucht. Dieser erst kulturelle Höhepunkt im Jahr wird von der Freiwilligen Feuerwehr in Eigenregie organisiert. Bedauerlicherweise kam es im Anschluss in der Nacht zu einem größeren Polizeieinsatz nach mehreren Schlägereien.

 

Im Herbst (Schuljahresanfang) ist auf Initiative der Ortsteilbürgermeisterin über die Volkshochschule in Gispersleben ein Zumbakurs geplant. Interessenten können sich im Bürgerhaus während der Sprechstunde melden.

 

Wiederholt kommt es im Kilianipark, besonders an den Wochenenden,  zu Grillfesten und erheblichen Verschmutzungen durch Jugendliche, welche zu immer mehr Unmut in der Bevölkerung  führen. Hierzu fügen wir einen Auszug der geltenden

Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Landeshauptstadt Erfurt (Grünanlagensatzung)  vom 10.März 2009

bei:

§ 3 Verhalten in Grünanlagen

(4) In Grünanlagen im Sinne dieser Satzung ist den  Benutzen insbesondere untersagt:

1. Grünanlageneinrichtungen nach § 1 Abs. 3a. wie Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen u.ä, zweckentfremdet zu benutzen, zu verunreinigen, zu verändern oder aufzugraben.

12. Das Grillen im Bereich der Kronentraufe von Bäumen oder Sträuchern zuzüglich eines Sicherheitsabstandes von 5 Metern sowie das Errichten von offenen Feuerstellen.

 


 

 

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